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Ein Mann berechnet etwas auf dem Taschenrechner und hat mehrere Dokumente vor sich liegen | © Caritas München und Oberbayern

Willkommen bei der Caritas
Schuldner- und Insolvenzberatung Freising

Die Schuldner- und Insolvenzberatung Freising

Im Rahmen unsrer sozialen Dienste bieten wir in unsrer Beratungstelle 

  • Insolvenzberatung, 
  • Soziale Beratung für Schuldner, 
  • Jugendschuldnerberatung
  • und Schuldenprävention für verschiedene Zielgruppen an. 

Sie haben Fragen?
Wir freuen uns über Ihren Anruf!

Schuldner- und Insolvenzberatung Freising

Bahnhofstraße 20
85354 Freising


E-Mail: gsa.freising@​caritasmuenchen.org
Telefon: 08161 53879 40
Fax: 08161 53879 19

Ansprechpartner

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Margit Wander

Dipl. Soz. Päd. (FH) Schuldner- und Insolvenzberatung Freising

Hannah Pauer

Soz. Päd. (B.A.) Schuldner- und Insolvenzberatung Freising

Katarzyna Los-Bierer

Sozialarbeiterin (BA) Schuldner- und Insolvenzberatung Freising

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Unser Beratungsangebot wird finanziell durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert, sowie aus Mitteln der Landeshauptstadt München.

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Nein, wir beraten Sie kostenfrei.

Die Höhe oder Anzahl Ihrer Zahlungsverpflichtungen spielt keine Rolle. Das Angebot ist offen für alle Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Ja, alle unsere Schuldnerberatungsstellen sind auch geeignete Stellen nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und dürfen als solche P-Konto-Bescheinigungen erstellen (Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO über von der Pfändung nicht erfasste Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto).

Hierfür sind folgende Unterlagen relevant:

 

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde der Kinder / Eheurkunde
  • Bankkarte 
  • Kindergeldbescheid und Kontoauszug als Nachweis Kindergeldeingang
  • Nachweis Unterhaltszahlungen von mindestens 2 Monaten 

 

Bitte nehmen Sie grundsätzlich vorab Kontakt mit uns auf, damit wir mit Ihnen besprechen können, ob wir Ihnen helfen können oder, ob Sie für die Freigabe auf Ihrem P-Konto einen Antrag bei Gericht stellen müssen.

Es ist eine Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Sie dabei zu unterstützen, einen Weg raus aus den Schulden zu finden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine Möglichkeit, aber es gibt auch oft Alternativen. Diese Klärung ist Teil der Beratung.